Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Geringe handelsübliche Abweichungen unserer Produkte sind unbeachtlich, ebenso technisch bedingte Abweichungen, z.B. durch normale Schwankungen von Rohmaterial und Zusammensetzung im Produktionsprozess, soweit die objektive Verwendbarkeit der Sache nicht beeinträchtigt und für den Kunden nicht unzumutbar ist.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 2 Preise
Die Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Die ausgedruckten Verkaufspreise sind unverbindlich empfohlene Preise inklusive Mehrwertsteuer und nur für die interne Verwendung des Kunden bestimmt.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder -erhöhungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
§ 3 Lieferbedingungen
Eine Lieferung erfolgt nur in den laut Preisliste angegebenen Verpackungseinheiten; darunter liegende Bestellungen werden auf volle Verpackungseinheiten aufgerundet.
Eingehende Aufträge werden sofort bearbeitet. Deshalb können Nachbestellungen aus technischen Gründen nur als Neuaufträge behandelt werden. Soweit nicht alle bestellten Waren vorrätig sind, sind wir berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Bei Lieferverzug gewährt uns der Kunden eine angemessene Nachfrist.
§ 4 Versand
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung „ab Werk“. Die Wahl des Versandweges, der Versandart und des geeigneten Verpackungsmaterials behalten wir uns vor. Sonderwünsche gehen zu Lasten des Kunden. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person, geht die Gefahr einer verspäteten Lieferung auf diesen über. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Kunden zu versichern.
§ 5 Leistungshindernisse
Wenn im betrieblichen Ablauf unserer Vorlieferanten Probleme auftreten, die unsererseits nicht erkennbar waren (Transportschwierigkeiten des Vorlieferanten oder Probleme in der Verbringung der Ware an uns trotz sorgfältiger Auswahl des Frachtunternehmens), sind wir berechtigt, die Lieferung des Kaufgegenstandes bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder eines hierauf beruhenden Unvermögens hinauszuschieben. Dies gilt auch, wenn die Lieferung nur teilweise nicht rechtzeitig, aufgrund der vorbeschriebenen Umstände, möglich ist. Ist nicht absehbar, wann das vorbeschriebene Leistungshindernis beseitigt ist, so sind wir auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise (soweit noch nicht erfüllt) zurückzutreten. Das teilweise Rücktrittsrecht gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für den Kunden von Interesse ist.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 376 HGB ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverhandlung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
Für den Schaden des Kunden haften wir nur, wenn dieser darauf beruht, dass unsererseits durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, eine Pflichtverletzung bei der Vertragsverhandlung oder eine Vertragsverletzung nach Vertragsschluss in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise begangen wurde. Gleiches gilt für die Delikthaftung. Abweichend von Vorstehendem haften wir auch für die in leicht fahrlässiger Weise erfolgte Verletzung oder Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten durch unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen netto zur Zahlung fällig. Eine Zahlungsverpflichtung, abgesehen von der Barzahlung, gilt erst dann als erfüllt, wenn der betreffende Rechnungsbetrag endgültig unserem Konto gutgeschrieben wurde. Dies gilt auch bei Zahlung per Scheck. Wir behalten uns vor, Wechsel jederzeit zurückzugeben. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, die offenen Posten fällig zu stellen. Ein Skontoabzug auf Neurechnungen ist in diesem Fall unzulässig. Weiterhin gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst bei Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden auf ihn über. Der Kunde verpflichtet sich, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere verpflichtet er sich, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahl- und Einbruchsdiebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten.
Wird die Kaufsache vor dem Übergang des Eigentums durch den Kunden verarbeitet, umgebildet oder mit anderen Sachen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs ausgestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns abgetretene Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Waren zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter benachrichtigt uns der Kunde unverzüglich schriftlich, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstehenden Ausfall.
§ 8 Mängelhaftung
Jede Ware ist sofort nach dem Erhalt und vor dem Verarbeiten auf Fehler zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Adressat der Rüge sind nur wir oder ein Bevollmächtigter. Nicht berechtigt zur Entgegennahme der Rüge sind Vertreter, z.B. der Frachtführer. Beanstandete Ware darf nur mit unserer Genehmigung zurückgesandt werden. Ist die Beanstandung auf Verschulden des Kunden zurückzuführen; insbesondere bei Falschbestellungen, sind wir nicht zur Rücknahme verpflichtet. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% vom Auftragswert in Abzug gebracht.
Soweit ein Mangel in der Kaufsache vorliegt, zu dem auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zählt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Der Kunde verpflichtet sich, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Kunden oder bei uns zu gestatten. Sofern der Kunde uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sofern uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Gerichtsstand – Erfüllungsort
Der Gerichtsstand ist Fulda; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für beide Teile Fulda.